(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Kunden sowie der Annahme des Auftragnehmers durch eine Auftragsbestätigung zustande. (2) Es gelten ausschließlich die AGB des Auftragnehmers.
(1) Der Auftragnehmer erbringt die in dem Vertrag vereinbarte Gutachterleistung. (2) Erweiterungen bedürfen der Schriftform. (3) Der Auftragnehmer ist hinsichtlich des Ergebnisses seiner Gutachten nicht an die Weisungen des Kunden gebunden. Die erstellten Gutachten werden nach bestem Wissen und Gewissen in rein objektiver Hinsicht erstellt. Insoweit besteht zugunsten des Auftragnehmers eine Weisungsfreiheit gegenüber den Kunden.
(1) Der Kunde trägt die Kosten der Beauftragung. (2) Zu den zu erstattenden Kosten gehören auch unter Umständen anfallende angemessene Reisekosten, die hinsichtlich der Beauftragung des Auftragnehmers entstehen. (3) Unter den zu erstattenden Kosten fällt der von dem Auftragnehmer eingeplante finanzielle Aufwand, der jedoch aufgrund eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen § 4 tatsächlich nicht zu einer Bearbeitung geführt hat, der aber dennoch entstanden ist. (4) Von den zu erstattenden Kosten werden Auslagen und Nebenkosten des Auftragnehmers, die im Rahmen der Beauftragung, aber nicht für die Erstellung der Hauptleistung anfallen, erfasst. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen von den Kunden zu verlangen. (6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorschussrechnungen zu erstellen. (7) Die Endrechnung erfolgt mittels Schlussrechnung. (8) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen nach 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. (9) Bis zur vollständigen Zahlung des Entgelts verpflichtet sich der Kunde, die erstellten Gutachten und Gutachtenentwürfe nicht zu verwenden. (10) Bis zur vollständigen Zahlung des Entgelts verbleibt das von dem Auftragnehmer erstellte Gutachten in seinem Eigentum.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die für seine Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, soweit der Kunde diese in seinem Besitz hat und verfügungsberechtigt ist. (2) Kommt der Kunde seiner Pflicht nicht nach, kann der Aufragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen. (3) Verzögerungen, die aufgrund der Pflichtverletzung des Kunden eintreten, verlängern die Bearbeitungsfrist des Auftragnehmers in entsprechender Länge.
(1) Die Rechte der Fotos, die von dem Auftragnehmer angefertigt wurden und in dem Gutachten verwendet werden, bleiben bei dem Auftragnehmer. (2) Die Veröffentlichung des Gutachtens, Teile des Gutachtens von Entwürfen oder Teile der Entwürfe oder die Verwendung auszugsweise Zitate hiervon darf nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. (3) Bei der Veröffentlichung ist durch Nennung des Namens des Auftragnehmers deutlich zu machen, dass dieses Gutachten von ihm stammt. (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden im geschäftlichen Verkehr zu benennen.
(1) Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, a. Wenn der Kunde seiner Pflicht nach § 4 innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer schuldhaft nicht nachkommt; b. Wenn der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Forderung für die Dauer von mindestens 30 Tagen in Verzug ist. (3) Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform.
Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
(1) Eine Haftung des Auftragnehmers oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen besteht nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, auf deren Erfüllung die andere Partei in besonderem Maße vertrauen darf. Dies betrifft die Haftung auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubte Handlung, auch im Zusammenhang mit Gewährleistungsverpflichtungen. (2) Der Auftragnehmer haftet lediglich bis zu einer Höchstsumme, die die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden abdeckt. (3) Eine Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. (4) Der vorgenannte Ausschluss gilt nicht für a. Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit; b. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen; c. für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. (5) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Diese berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB ist Mülheim an der Ruhr. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Diese AGB dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit dem Auftragnehmer. Sie gelten auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform. Sollte eine Regelung dieser Bedingungen oder ein auf Grundlage dieser Bedingungen geschlossener Vertrag unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der restlichen Regelungen hiervon nicht berührt. Gleiches gilt, wenn die Bedingungen eine Lücke aufweisen.